Hallennutzungsordnung Holsteinhalle

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung für SH sind wir als Verein gezwungen, auch für unsere Hallennutzer folgende Regeln einzufordern: Die Halle (als eine Sportstätte in geschlossenen Räumen) darf nur von Geboosterten und Immunisierten mit aktuellem Testnachweis genutzt werden. Ein entsprechender Nachweis dieser 2G-PLUS-Regel muss vorliegen.

Die o.g. Schutzverordnung hat zur Folge, dass jeder Spieler und insbesondere alle Hallenabonnenten vor erstmaliger Hallennutzung einen Nachweis über die Impfung oder Genesung an folgende E-Mail-Adresse unseres Verseins schicken müssen:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Buchende bzw. Abonnent ist dafür verantwortlich, dass alle Mitspieler die 2G-PLUS-Regeln erfüllen und den entsprechenden Nachweis mitführen.

Wir möchte nochmals betonen, dass wir als Verein und Hallenbetreiber aufgrund der aktuellen Corona-Situation verpflichtet sind, uns nach diesen Regeln zu richten und sie auch zu kontrollieren. Ein ordnungswidriges Verhalten schadet letztendlich allen Spielern und dem Verein.


 

Sportstätten

Sporthalle
Heidesandhalle an der Grund- und Regionalschule

Am Sportplatz 4

24784 Westerrönfeld

Sportplatz
an der Grund- und Regionalschule

Am Sportplatz 4

24784 Westerrönfeld

Tennisanlage
Am Busbahnhof 14c

24784 Westerrönfeld

 

Vertretung & Ausfälle

Informationsseite für Vertretungen & Ausfälle 

 

Wir finden es wichtig, dass ihr immer auf dem Laufenden gehalten werdet. Daher bietet euch diese Seite genau das, was ihr über unsere Sparten im Notfall wissen müsst :