Hallennutzungsordnung Holsteinhalle

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung für SH sind wir als Verein gezwungen, auch für unsere Hallennutzer folgende Regeln einzufordern: Die Halle (als eine Sportstätte in geschlossenen Räumen) darf nur von Geboosterten und Immunisierten mit aktuellem Testnachweis genutzt werden. Ein entsprechender Nachweis dieser 2G-PLUS-Regel muss vorliegen.

Die o.g. Schutzverordnung hat zur Folge, dass jeder Spieler und insbesondere alle Hallenabonnenten vor erstmaliger Hallennutzung einen Nachweis über die Impfung oder Genesung an folgende E-Mail-Adresse unseres Verseins schicken müssen:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Buchende bzw. Abonnent ist dafür verantwortlich, dass alle Mitspieler die 2G-PLUS-Regeln erfüllen und den entsprechenden Nachweis mitführen.

Wir möchte nochmals betonen, dass wir als Verein und Hallenbetreiber aufgrund der aktuellen Corona-Situation verpflichtet sind, uns nach diesen Regeln zu richten und sie auch zu kontrollieren. Ein ordnungswidriges Verhalten schadet letztendlich allen Spielern und dem Verein.