Nutzung des Tennisheims

Richtlinien zur Nutzung des Vereinsheimes auf der Tennisanlage des WSV

1. Ab 01.04.2023 wird dasTennisheim grundsätzlich nur noch in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April (tennisfreie Zeit auf den Außenplätzen) vermietet.

2. Eine Vermietung erfolgt nur anVereinsmitglieder über 18 Jahre.

3. Die Kaution (200,-€) und die Miete (z.Z.100,-€) sind bei der Übernahme zu entrichten.

4. Die Übergabe/Übernahme erfolgt anhand desbeiliegenden Protokolls.

5. Die Vermietung erfolgt grundsätzlich über den Spartenvorstand der WSV Tennissparte, der einen verantwortlichen Übergebenden/Übernehmenden bestimmt.

6. Anmeldungen/Mietwünsche sind ausschließlich an den1.Vorsitzendender WSV Tennissparte zu richten. (Telefon oder E-Mail)

7. Eine Vermietung zu politischen Zwecken oder an politische Parteien ist ausgeschlossen.

Nutzungsvereinbarung Tennisheim.pdf 51 KB
Richtlinien Tennisheim.pdf 58 KB
Foto (Platzhalter)
Matthias Delfs
Erweiterter Vorstand (Abteilungsleiter/in), Tennis (Abteilungsleiter/in), Spartenleiter (Tennis)